Verhütung von Zwang oder ersetzenden Entscheidungen, insbesondere auch durch minderqualifizierte rechtliche Betreuungen sowie die Verwirklichung von Art 12 und 13 der UN-BRK sind unsere Ziele.
Nicht nur Menschen mit einer psychischen Krankheit oder einer Behinderung sind von Zwang und Bevormundung betroffen, sondern auch alle, die für ihre Umwelt einen engen Verhaltenskorridor des „Normalen“ verlassen oder in unübersichtliche und vielschichtige Krisensituationen geraten, mit denen Angehörige und die vorhandenen Sozialdienste überfordert sind.
Unser Weg zur Erreichung unserer Ziele ist die Personenzentrierte Rechtsassistenz (PRA). Sie dient dem Ausgleich von Nachteilen, die durch seelische und psychische Behinderungen entstehen.
Sie beschränkt sich auf den Einsatz im und im Vorfeld der Privatautonomie und fördert die Gewährleistung des ungehinderten Zugangs zu Behörden und zur Justiz. Sie ist keine rechtliche Betreuung, Rechtsberatung oder anwaltliche Vertretung.
Um die Ziele zu erreichen, gleicht die PRA die durch Behinderung verursachte asymmetrische Kommunikation aus und fördert die Compliance.
PRA geht davon aus, dass die Wechselwirkung zwischen Behinderung und asymmetrischer Kommunikation eine Barriere darstellt, die die gleiche Teilhabe an der Privatautonomie sowie der Verwirklichung subjektiver Rechte gefährdet.
Die PRA begleitet und fokussiert die Kommunikation und deren Vorbereitung sowohl mit privaten, als auch mit öffentlichen Personen und Stellen.
Die PRA fördert die Compliance und macht ihren Verlauf für die Herabsetzung der Barrieren nutzbar.

